Hinweis zu den TAB Niederspannung.pdf
Installateure STROM
Unterlagen Strom
Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz.pdf
Anleitung zum Ablesen eines EMH-Kombizählers
Wie lese ich meine Energie-Zähler richtig ab?
VBEW-Hinweis: E-Mobilität-Netzanschluss und Netzverträglichkeit von Ladeeinrichtungen.pdf
VBEW-Hinweis: Anschluss und Messung von Ladeeinrichtungen in Einfamilienhäusern.pdf
VBEW-Hinweis: Anforderungen für den symmetrischen Anschluss und Betrieb nach VDE-AR-N 4100
Elektromobilität - Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (Elektro+).pdf
Installationsunternehmen, welche Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
In unser Installateurverzeichnis werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet eingetragen. Mehrfacheintragungen und Gasteintragungen werden nicht vorgenommen.
Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Als Legitimation reicht eine Kopie des gültigen Installateurausweises des für ihren Betrieb zuständigen Verteilnetzbetreiber aus.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen.
Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom.pdf
Checkliste auf Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom.pdf
Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks.pdf
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" vereinbart.
Die Grundsätze dienen der Sicherheit und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen notwendig. Die Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen.
Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Elektrotechniker-Handwerk.pdf