Netzanschluss Gas

Allgemeine Bedingungen
Die Niederdruckanschlussverordnung - NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung  anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben.


Energiewirtschaftsgesetz EnWG
Niederdruckanschlussverordnung-NDAV

NETZANSCHLUSS

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