Eintragung

Eintragung Installateur Gas/Wasser      

Installationsunternehmen, welche Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2  Niederanschlussverordnung (NDAV) und § 12 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Eine weitere Eintragung ist nicht notwendig.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen an uns.

Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser.pdf

Selbstbestätigung Werkstattausrüstung.pdf

 

Merkblatt - Eintragung von Installationsunternehmen

In diesem Merkblatt werden die Voraussetzung für die Eintragung von Installationsunternehmen (IU) in die Installateurverzeichnisse der Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beschrieben. Zweck dieses Merkblattes ist eine möglichst gleichartige Verfahrensweise für die Eintragung von Installationsunternehmen in den Zuständigkeitsbereichen der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg (LIA BW) und Bayern (LIA Bayern).


Merkblatt - Eintragung von Installationsunternehmen.pdf