Eintragung Installateur-Strom

Installationsunternehmen, welche Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2  Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

In unser Installateurverzeichnis werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet eingetragen. Mehrfacheintragungen und Gasteintragungen werden nicht vorgenommen.


Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Als Legitimation reicht eine Kopie des gültigen Installateurausweises des für ihren Betrieb zuständigen Verteilnetzbetreiber aus.


Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen.

 

Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom.pdf

Checkliste auf Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom.pdf

Verfahrensordnung TREI (nur notwendig wenn keine Meisterprüfung im Elektroinstallateur-Handwerk vorliegt)

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks.pdf