Grund-/Ersatzversorgung

Strom

Wir tun alles dafür, dass der Strom bei Ihnen zuhause ankommt.

Täglich, 24 Stunden lang. Für die zuverlässige Verteilung von Strom bringen wir einen großen Einsatz.

Jetzt und auch in Zukunft.

Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie aus unserem Netz Strom beziehen. Sollten Sie keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. 
Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG.

Festlegung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:

Die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG betreibt ein örtliches Elektrizitätsverteilnetz im Gebiet der Stadt Lindau (B) und den Gemeinden Bodolz, Wasserburg, Nonnenhorn und Achberg.

Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Am gesetzlichen Stichtag, dem 01.07.2021, war der Grundversorger der Stromvertrieb der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG. Dieser übernimmt weiterhin gemäß § 36 EnWG für die folgenden drei Kalenderjahre die Grundversorgung für die Konzessionsgebiete der Stadt Lindau (B) (AGS 09776116), Gemeinden Bodolz (AGS 09776111), Wasserburg (AGS 09776128), Nonnenhorn (AGS 09776120) und Achberg (AGS 08436001).

Ersatzversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss haben, können Sie grundsätzlich aus unserem Netz Strom beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Strom zu bemühen und einen entsprechenden Stromliefervertrag abzuschließen. 
Wenn der Stromliefervertrag in der Niederspannungsebene beendet wird und Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG beliefert.

Anschlussnutzer in der Netzebene 6 (Umspannebene MS/NS) sowie in der Mittelspannungsebene haben nach § 38 EnWG keinen Anspruch auf Ersatzversorgung.

 

Gas

Die Sicherheit und Zuverlässigkeit in der Versorgung mit Gas stehen bei uns an erster Stelle.

Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement dafür ein, dass Sie ihr Gas rund um die Uhr, das ganze Jahr, bekommen.

Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie aus unserem Netz Gas beziehen. Sollten Sie keinen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG.

Festlegung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:

Die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG betreibt ein örtliches Gasverteilnetz im Gebiet der Stadt Lindau (B) und den Gemeinden Bodolz, Wasserburg, Nonnenhorn und Weißensberg.

Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Am gesetzlichen Stichtag, dem 01.07.2021, war der Grundversorger der Erdgasvertrieb der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG. Dieser übernimmt weiterhin gemäß § 36 EnWG für die folgenden drei Kalenderjahre die Grundversorgung für die Konzessionsgebiete der Stadt Lindau (B) (AGS 09776116), Gemeinde Bodolz (AGS 09776111), Wasserburg (AGS 09776128), Nonnenhorn (AGS 09776120) und Weißensberg (AGS 09776130).

Ersatzversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Gas zu bemühen und einen entsprechenden Gasliefervertrag abzuschließen. Wenn der Gasliefervertrag im Niederdruck beendet wird und Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG

Anschlussnutzer in Hochdruck haben nach § 38 EnWG keinen Anspruch auf Ersatzversorgung.