Grundzuständiger Messstellenbetreiber | gMSB (mMe/iMSys)
Das zum 02. September 2016 in Kraft getretene Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit moderner Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Gemäß § 45 Abs. 3 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, die Wahrnehmung der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 anzuzeigen. Dieser Verpflichtung sind die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG am 13.06.2017 nachgekommen.
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die sich nach dem Jahresstromverbrauch oder der installierten Leistung von Anlagen staffeln.
Weitere Informationen zum Rollout finden sie hier:
Messstellenverträge (MSV)
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs, betrifft hierbei jedoch allein Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Im Gegensatz zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag gelten die Messstellenverträge jedoch nur für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Vertragspartner kann dabei entweder der Anschlussnutzer bzw. der Anschlussnehmer (MSV-AN) oder der Energielieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages (MSV-LF) sein.
Der Messstellenvertrag Anschlussnutzer/-nehmer-Version (MSV-AN) dient der Erfüllung der Pflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG gemäß der grundzuständige Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern (Letztverbraucher und EEG-/KWKG-Anlagenbetreiber) bzw. – in den Fällen des § 6 MsbG – mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen hat.
Dieser Vertrag basiert im Wesentlichen auf dem BNetzA-Mustervertrag gemäß Festlegung BK6-24-125.
Messstellenvertrag Anschlussnutzer/-nehmer (MSV-AN)
Sonderregelungen für Letztverbraucher
SEPA-Mandat
Widerrufsformular
Preisblatt Anschlussnutzer:
Preisblatt gMSB - Anschlussnutzer ab 01.01.2024
Preisblatt gMSB - Anschlussnutzer ab 01.07.2025
Preisblatt gMSB - Anschlussnutzer ab 01.01.2026
Der Messstellenvertrag Lieferanten-Version (MSV-LF) dient als Grundlage dafür, Standardleistungen im Messstellenbetrieb (u.a. Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts) für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber und Lieferanten zu regeln, soweit letztere Kunden all-inclusive mit Strom beliefern.
Dieser Vertrag ausgestaltet als Rahmenvertrag, basiert im Wesentlichen auf dem BNetzA-Mustervertrag gemäß Festlegung BK6-24-125.
Messstellenvertrag Lieferant (MSV-LF)
Preisblatt Anschlussnutzer:
Preisblatt gMSB - Anschlussnutzer ab 01.01.2024
Neben der Kostentragung für den Messstellenbetrieb von kME, wird der Netzbetreiber ab 2024 gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 7 MsbG auch an der Kostentragung der Entgelte für die Ausstattung von Zählpunkten mit iMSys, maximal in Höhe der jeweils gültigen POG, beteiligt.
Im Zuge der jüngsten Novelle des EnWG vom 21.02.2025 kam es auch zu Anpassungen im MsbG. Gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 MsbG werden die Anschlussnetzbetreiber nun zusätzlich zu den bisherigen Kostenbeteiligungen zur Ausstattung von Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auch an den Entgelten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt beteiligt.
Preisblatt Anschlussnetzbetreiber:
Preisblatt gMSB - Anschlussnetzbetreiber ab 01.01.2024
Messstellenbetrieb / Messdienstleistungen
Tel.: +49 (0)8382.704 485