Wettbewerblicher Messstellenbetreiber | WMSB
Wenn Sie als Messstellenbetreiber oder Messdienstleister in unserem Netzgebiet tätig werden wollen, schließen Sie den entsprechenden Messstellenbetreiberrahmen-Muster-Vertrag gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit uns ab.
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Mess- und Marktlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Gemäß Beschluss BK6-24-125/BK7-17-026 hält dieser an dem Textformerfordernis (gem. § 126b BGB) für den Vertragsabschluss fest, somit genügt es eine entsprechende Annahmeerklärung mit den ausfüllungsbedürftigen Felder im Klartext in einer E-Mail anzugeben, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen.
Gemäß Beschluss BK6-24-125/BK7-17-026
Wichtige Internetseiten:
FNN Anwendungsregel Messwesen Strom
Ab 01.07.2026:
Bis 30.06.2026:
Netzbetreiber Strom
Tel.: +49 (0)8382.704 229
Netzbetreiber Gas/Wasser
Tel.: +49 (0)8382.704 229