Vertragliche Regelung mit dem Anschlussnutzer/-nehmer - Letztverbraucher (MSV-AN)
Der Messstellenvertrag Anschlussnutzer/-nehmer (MSV-AN) dient der Erfüllung der Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG. Danach hat der grundzuständige Messstellenbetreiber mit dem Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen.
Dieser Vertrag richtet sich insbesondere an Letztverbraucher sowie Betreiber von EEG-/KWKG-Anlagen als Anschlussnutzer/-nehmer und regelt die Durchführung des Messstellenbetriebs an der jeweiligen Messstelle.
Dieser Vertrag basiert im Wesentlichen auf dem BNetzA-Mustervertrag gemäß Festlegung BK6-24-125.
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| Strom, Gas |
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