Netzanschluss Strom

Allgemeine Bedingungen
Die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.


Energiewirtschaftsgesetz EnWG
Niederspannungsanschlussverordnung-NAV

Hans-Peter Hasel

Netzanschluss

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