Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG regelt unter anderen den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas sowie die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung schrittweise bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. Dafür sind im Gesetz die Zwischenschritte Erhöhung auf 35 Prozent bis zum Jahr 2020, auf 50 Prozent bis zum Jahr 2030 und auf 65 Prozent bis zum Jahr 2040 geregelt.

Thomas Angele

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